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AXA Pflegevorsorge Flex stellt sich ganz flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. So entscheiden Sie selbst, ob Sie nur Pflegestufe III oder diese in Kombination mit Pflegestufe II bzw. den Pflegestufen II und I absichern möchten. Zudem können Sie je nach Ihrem persönlichen Bedarf für jede Pflegestufe ein individuelles monatliches Pflegegeld wählen. Vorteile, die sich auszahlen AXA zahlt im Leistungsfall immer 100 % des vereinbarten Pflegegeldes für die jeweilige Pflegestufe. Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Außerdem werden Sie bei Eintritt eines Pflegefalls bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit. Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pfl egekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Stufe für Stufe individuell: Pflegevorsorge Flex. Weitere Leistungen und Details ■ Sie können in allen Pflegestufen ein monatliches Pfl egegeld von mindestens 100 Euro und maximal 4.500 Euro versichern. ■ Das Pflegegeld für die Pflegestufen I und II kann maximal so hoch versichert werden wie das für die nächsthöhere Pflegestufe. ■ Es gibt keine Warte- und Karenzzeiten. AXA zahlt Ihnen das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. ■ Ändert sich Ihre Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde. ■ Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch ab dem 20. Lebensjahr ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht, zahlt AXA Ihnen 20 % des vereinbarten Pfl egegeldes in Pfl egestufe I. Das gilt z. B. auch bei Demenz. ■ Sie können das Pflegegeld erhöhen oder die Pfl egestufen I und II ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten nachversichern, wenn zwischenzeitlich kein Pflegefall oder Antrag auf Pfl egeversicherung vorliegt. Dies ist zu folgenden Anlässen möglich: - Beginn des 6. Versicherungsjahres - Abschluss der Berufsausbildung - berufl icher Statuswechsel (z. B. von / in Beamtenlaufbahn oder Selbstständigkeit) - Geburt oder Adoption eines Kindes - Beginn der Berufsausbildung eines Kindes ■ Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Leistungen von Pflegevorsorge Flex auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen.
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