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Gesetzliche Pflegepflichtversicherung Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gilt der Grundsatz, dass die Pflegepflichtversicherung in aller Regel der Krankenversicherung folgt. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: Wer freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, kann wählen, ob er die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen will (was nicht zu empfehlen ist!). Privat Krankenversicherte haben die Wahl: Sie können die Pflichtversicherung bei Ihrer Gesellschaft oder bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Hier gilt die Empfehlung: Kranken- und Pflegepflichtversicherung bei einem Unternehmen lassen. Die Beiträge werden sich nicht wesentlich unterscheiden, die Leistungen schon gar nicht. Und wenn man bei zwei Privatunternehmen versichert ist, ist der Streit im Pflegefall vorprogrammiert um die Frage: Krankheits-oder Pflegefall? Pflegebedürftige und pflegende Familienangehörige (die möglicherweise für ihre Pflegeleistungen einen Zuschuss zur Rentenversicherung erhalten) sollten sich unbedingt so schnell wie möglich bei ihren Kranken-/Pflegeversicherungen zur Registrierung melden. Zu den beiden (gesetzlichen und privaten) Pflegeversicherungssystemen gilt Folgendes: Die Gesetzliche "funktioniert" nach dem Umlageverfahren, d. h. die Leistungen für die aktuellen Bezieher werden durch die Beiträge der aktuellen Einzahler finanziert. Die private Pflegepflichtversicherung funktioniert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Allerdings muss die private Pflegeversicherung auch Elemente des Umlageverfahrens übernehmen - so das Gesetz: Danach müssen die Verträge nicht nur für den Versicherungspflichtigen selbst, sondern auch für seine Angehörigen, für die in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung eine Familienversicherung bestünde, Leistungen vorsehen. Somit müssen z.B. Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden, unterhaltsberechtigte Ehepartner werden vorerst zum halben Beitrag mitversichert, hohe Geldleistungen für Hunderttausende von Pflegefällen bei Privatkrankenversicherten müssen erbracht werden, ohne jemals Beiträge dafür kassiert zu haben. Dafür müssen künftig auch in der Privaten andere mitbezahlen. Neben diesen Umlageelementen werden die Prämien der Privatversicherung auch hier pro Person nach Alter und Geschlecht berechnet und nicht nach dem Einkommen. Der Mangel der privaten Pflegeversicherung ist also der gleiche wie bei der privaten Krankenversicherung: Privat Pflegeversicherte werden -im Gegensatz zu gesetzlich Pflegeversicherten - im Alter immer die Höchstbeiträge zahlen müssen - bei Ehepaaren sogar immer für zwei Personen (bei einem relativ geringen Zuschuss aus der Rentenversicherung für Rentner). Broschüren vom Bundesministerium für Gesundheit zum Thema "Pflegeversicherung" gibt es über: Deutsche Vertriebs Gesellschaft (DVG) für Publikationen und Filme, Birkenmaarstraße 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225926144, Fax - 926118. Außerdem hat das Bundesministerium ein gebührenpflichtiges Bürgertelefon zur Pflegeversicherung eingerichtet: 01805 - 996603.
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