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1. Fest gestaffelte Tarife mit hohen Leistungen bei stationärer Pflege (100% des vereinbarten Pflegetagegelds in allen Stufen). Bei Pflege zu Hause fallend gestaffelt: In Stufe I wird nur ein Bruchteil geleistet . Diese Tarife sind für Personen empfehlenswert, die heute schon wissen, dass Sie nicht zu Hause gepflegt werden wollen!

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2. Neue flexible Tarife: Hohe Leistungen bei häuslicher  Pflege auch in Stufe I möglich. Diese Tarife sind für Personen empfehlenswert, die sich alle Optionen offen lassen wollen und sowohl stationär als auch zu Hause gleich hohe Leistungen wünschen!

Diese Tarife lassen sich maßgeschneidert an ihre Wünsche anpassen. Sie können die Höhe

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3. Fest gestaffelte Tarife ambulant und stationär gleich hoch:
Diese Tarife sind für Personen empfehlenswert,
1. die höhere Leistungen in Stufe III wünschen. (Fallend gestaffelt bis zur Pflegestufe I)
2. die zu Hause nicht niedriger versichert sein wollen, als im Heim.

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Was ist wichtig beim Abschluss von Pflegezusatzversicherungen insbesondere bei Pflegetagegeldversicherungen?

Nur ein Prozent der Bundesbürger haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen!
Die Vorstellung, irgendwann einmal arm und alt im Pflegeheim zu sitzen, schieben die meisten Menschen am liebsten ganz weit von sich weg. Anders lässt es sich jedenfalls kaum erklären, dass gerade mal ein Prozent der Bundesbürger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Dabei sind die finanziellen Risiken im Ernstfall erheblich. Den Betroffenen oder ihren Angehörigen können leicht ungedeckte Restkosten von weit mehr als 1000 Euro pro Monat entstehen - und zwar egal ob die Pflege zu Hause erfolgt oder im Heim.

Die Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil der Kosten auf.
Denn die staatlich organisierte Pflegeversicherung reicht im Ernstfall vorn und hinten nicht. Für eine vollstationäre Pflege in der höchsten Pflegestufe III erhält der Versicherte zum Beispiel maximal 1432 Euro, in Härtefällen bis zu 1688 Euro im Monat. Ein Platz im Heim kostet in Westdeutschland aber durchschnittlich 2821 Euro im Monat, vereinzelt sogar bis zu 3500 Euro. Die Pflegeversicherung kommt also nur für einen Teil der Kosten auf. Den Rest müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen selbst zahlen.
Reicht das Geld nicht, springt zunächst zwar das Sozialamt ein, hält sich anschließend aber am Ehepartner oder an den Kindern schadlos. Das kann bitter werden. So ist der reale Wert der von der Pflegeversicherung getragenen Leistungen in den vergangenen zehn Jahren bereits um 13 Prozent gesunken - was sich vor allem auf die Qualität der Pflege auswirkt: Fachkräfte verrichten den Dienst heute nur noch im Sauseschritt und nach Stoppuhr. Hinzu kommt: Die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung zum Beispiel, die meist von neun bis 17 Uhr geöffnet ist, kostet bis zu 2000 Euro im Monat. Das können sich viele nicht leisten. Deshalb wird die häusliche Pflege mittlerweile in 70 Prozent aller Fälle von nahen Angehörigen übernommen - mit allen Folgen für Psyche, Partnerschaft und Karriere.

Ohne private Zusatzabsicherung ist keine Besserung in Sicht.
Das gilt umso mehr, als die Zuzahlung vom Staat künftig eher noch spärlicher ausfallen wird. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung wirtschaftet seit Jahren auf Kosten ihrer Rücklagen, die spätestens 2007 aufgebraucht sind.
Wer weder dem Sozialamt noch seiner Familie auf der Tasche liegen will und auch kein ausreichend großes Vermögen besitzt, kommt deshalb nicht umhin, mit Hilfe einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung für den Ernstfall vorzusorgen. Die Pflegetageldversicherung ist für die meisten Menschen die bessere Wahl, weil sie dem Versicherten mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Die aber ist wichtig, denn kaum jemand kann heute schon präzise sagen, wie, wo und von wem er im Ernstfall einmal gepflegt werden möchte.
Grundsätzlich gilt: Von der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen monatlichen Geldbetrag, der frei vereinbart werden kann. Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherten erst in der Pflegestufe III. In den beiden ersten Pflegestufen gibt es nur einen Teil des Tagessatzes. Der wird bei einigen Versicherern aber auf die volle Summe aufgestockt, falls eine Heimpflege erforderlich ist. Darüber hinaus spielt es je nach Tarif auch eine Rolle, wie die häusliche Pflege organisiert wird. Einige Versicherer zahlen weniger oder gar nichts, wenn Angehörige anstelle eines ambulanten Pflegedienstes die Versorgung übernehmen. Bei anderen kann der Versicherte das Tagegeld völlig frei verwenden, also sogar Leistungen bezahlen, die streng genommen nicht zur Pflege gehören. Das kann ein "Dankeschön" für den Nachbarn sein, der die Einkäufe erledigt oder für den Studenten, der den Hund Gassi führt.
Wirklich umfassenden Schutz, bieten Versicherer, die eine solche freie Verwendung des Geldes zulassen und schon bei häuslicher Pflege in Pflegestufe I und II wenigstens einen Teil des vereinbarten Tagegeldes zahlen. Optimal sind diese Tarife aber nur, wenn sie die privaten Zusatzkosten, die für eine häusliche Pflege derzeit erforderlich sind (siehe Tabelle), in vollem Umfang decken. Dies ist im Modellfall gegeben, wenn von dem vereinbarten Tagegeld (50 Euro) in Pflegestufe I wenigstens 30 Prozent und in Pflegestufe II 60 Prozent gezahlt werden.

Tarife mit Dynamik vereinbaren.
Damit das Geld auch noch reicht, wenn die Pflegekosten weiter steigen, enthalten Tarife mit "Komfortschutz" zudem eine sogenannte Dynamik. Dann hat der Versicherte die Möglichkeit, den Tagegeldsatz bei Bedarf zu erhöhen, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Darüber hinaus sehen die Versicherungsbedingungen keine Karenzzeit zwischen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und dem Einsetzen der Leistungen vor.

Vorsicht bei Billigangeboten.
Mit geringeren Leistungen sollten sich Versicherungswillige nicht zufriedengeben. Zwar sind seit Neustem auch verlockend klingende Billigangebote auf dem Markt. Dabei ist aber Vorsicht geboten. Meist sind die Leistungen sehr stark eingeschränkt. So zahlen einige Versicherungen nur, wenn der Kunde Schwerstpflegefall in Pflegestufe III ist. In diese höchste Pflegestufe werden aber gerade mal 13 Prozent von den derzeit rund 1,9 Millionen Pflegebedürftigen eingestuft. Das Gros - knapp eine Million oder 51 Prozent alle Fälle - erhält lediglich Leistungen nach Pflegestufe I, weitere 35 Prozent nach Pflegestufe II.