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Pflegezusatzversicherung.de Pflegezusatzversicherung - Pflegetagegeldversicherung Pflegekostenversicherung - Pflegerentenversicherung
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Tarif Vergleich Pflegezusatzversicherung - Pflegetagegeldversicherung Pflegekostenversicherung - Pflegerentenversicherung Hotline 0621 45 46 50 2
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Auslaufmodell Pflegekostenversicherung. Nur noch eine Hand voll Anbieter gibt es. Sie spielt praktisch keine Rolle mehr im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung und wird deshalb von Verbraucherzeitschriften mangels Masse nicht mehr getestet. Der eigentliche Wettbewerb spielt sich bei der Pflegetagegeldversicherung ab: Hier wartet jeder der ca. 30 privaten Krankenversicherer Anbieter allein mit mindestens einem Tarif auf und es werden immer mehr! Die einzelnen Anbieter haben einen regelrechten Bedingungswettbewerb entfacht, um in den Verbrauchertests gut abzuschneiden. Die Pflegekostenversicherung zahlt in erster Linie nachgewiesene Pflegekosten. Der Versicherte kann das Geld nicht frei verwenden.
Für die meisten Menschen ist die Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, weil sie dem Kunden mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Das ist wichtig, denn kaum jemand hat heute schon eine präzise Vorstellung davon, wie, wo und von wem er in 20 oder 30 Jahren gepflegt werden möchte. Nur mit einer Pflegetagegeldpolice halten Sie sich die Option offen, Angehörigen oder Freunden Geld für ihre Hilfe zu zahlen. Sie bekommen das Geld zur freien Verfügung und müssen keine Kosten nachweisen.
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Die Pflegekostenversicherung orientiert sich an der gängigen Praxis der Krankenversicherer: Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz), die durch Rechnungen nachzuweisen sind. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte allerdings selbst tragen.
Die auf den ersten Blick preisgünstigste Variante bei den Pflegezusatzversicherungen ist die Pflegekostenpolice. Allerdings übernimmt der Versicherer hier auch nur die tatsächlichen Restkosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch offen sind. Über diese Restkosten müssen die Versicherten dem privaten Versicherer einen Nachweis erbringen. Während eine Rechnung bei ambulanten oder stationären Kosten üblich ist, muss bei Laienpflege eine "Quasi−Rechnung" angefertigt werden. Sie wird halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich, durch eine Ortsbesichtigung von einem zugelassenen Pflegedienst erstellt und an die private Versicherung weitergeleitet (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Erstattet wird aber nur der vereinbarte Prozentbetrag jener Leistung, die auch die staatliche Pflegepflichtversicherung bei Laienpflege vorsieht. Das ist deutlich weniger als der Versicherer bei professioneller häuslicher Pflege leisten muss. Folglich lohnt sich die Police in erste Linie für Versicherte, die später professionelle Pflege in Anspruch nehmen wollen. Weiteres Manko: Da die Versicherungsleistung an die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung gekoppelt ist, steigt der Preis der Police, wenn sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhöht − also spätestens mit Verabschiedung der Pflegereform und später dann mit der geplanten Dynamisierung der staatlichen Leistungen. Daneben hängt der Preis vor allem von der vereinbarten Leistung ab. Bei den von ÖKO−TEST untersuchten Pflegekostentarifen stockt der Versicherer die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Der Versicherte kann also selbst bestimmen, wie hoch die Leistung seiner Zusatzversicherung sein soll. Wer die vollen Restkosten im Pflegefall ersetzt haben will, wählt einen Tarif, der die Leistung der staatlichen Pflegekasse um 140 bis 160 Prozent aufstockt. Ob dieser Leistungsumfang dauerhaft ausreicht, kann aber erst die Zukunft zeigen. Das Problem: Wenn die Festbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht steigen, wohl aber die Kosten der Pflegedienste oder der Heime, dann schließt auch eine Pflegekostenversicherung mit 140 bis 160 Prozent Leistung die Pflegelücke nicht ganz. Alternativ kann eine Leistung bis zu 200 Prozent des Satzes aus der staatlichen Pflegekasse vereinbart werden. Bei solchen Hochleistungstarifen besteht aber immer die Gefahr der Überversicherung. Der Grund: Liegen die gesamten Pflegekosten nämlich unter den versicherten Restkosten, wird also der Erstattungshöchstbetrag nicht ausgeschöpft, dann verfällt das Restguthaben. Trotzdem weisen Hochleistungstarife das beste Preis−Leistungs−Verhältnis auf. Das gilt zum Beispiel für den ARAG−Tarif 689, der 170 Prozent der Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse leistet und den Tarif PZ/20 der Continentalen (200 Prozent). Zwar liegen die Tarife preismäßig alle zwischen "sehr hoch" und "hoch", doch ihr Leistungsumfang ist gleichzeitig "sehr gut". Je nach Altersstufe und Geschlecht wechseln sich die Tarife in der Preisführerschaft ab. Wem die Kosten für einen Hochleistungstarif zu teuer sind, der kann mit einem 100−Prozent−Tarif sparen. Die Leistungen werden dann auf zusätzliche 1.432 Euro in der Pflegestufe III geschmälert. Gleichzeitig fallen die aktuellen Beiträge deutlich günstiger aus. Das so ersparte Geld könnte gewinnbringend für die Altersvorsorge angelegt werden und stände auch im Pflegefall frei zur Verfügung.
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