|
|
|
|
|
PRIVATE PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG Häufig wird die Frage gestellt, wer für die Pflegekosten von Angehörigen aufkommen muss, wenn das eigene Einkommen des Pflegebedürftigen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht ausreicht, um die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu bestreiten. Reichen diese Zahlungen nicht, wird in aller Regel das Sozialamt die Kosten übernehmen, nachdem eigene Reserven und Vermögen aufgebraucht sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt auch nahe Angehörige, meist Kinder, zur Kasse bitten. Wer sein Leben lang für sich allein aufgekommen ist, will bei Pflegebedürftigkeit ungern jemandem auf der Tasche liegen. Deshalb lässt sich die finanzielle Lücke durch eine private Pflegezusatzversicherung schließen.
Die Zusatztarife werden in drei verschiedenen Arten von privaten Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen angeboten:
Pflegerentenversicherungen Pflegekostenversicherungen Pflegetagegeldversicherungen
|
|
|
|
|
|